schard schriebWas ich mich frage: Woher weiß der Fiskus, dass auf meinem Bon korrekt abgerechnet wurde.
Das wissen die gar nicht. Die Mär vom „zweiten Faktor“ ist hier glatt gelogen, da der zweite Faktor entweder direkt im Laden entsorgt wird, spätestens aber zu Hause im Müll landet, wenn man das nächste mal sein Portemonnaie ausmistet.
Vielmehr ist es wohl so gedacht, dass die tausenden von Kilometer Bonpapier verschwendet werden sollen für den Fall, dass ein Testkäufer vom Finanzamt vorbeikommt, und dann später eine Steuerprüfung durchgeführt wird, oder das Unternehmen gleich vorsorglich angekackt wird, weil der Testkäufer zu seinem Vortagsweizenbrötchen aus der Kollektion „Gutes von Gestern“ für 8 Cent keinen Bon aufgenötigt bekommen hat.
Photor schriebDie Intension ist, dass Du als Kunde kontrollieren kannst (sollst), dass Dein Umsatz auch eingebucht wurde
Aber warum sollte mich als Kunde das interessieren? Wenn ich mir am Bahnhof ein maßlos überteuertes, halb aufgeschnittenes und zu einem Viertel belegtes Brötchen für 3,75 Euro kaufe, gebe ich dem Angestellten 4 Euro, bekomme 25 Cent und besagtes Brötchen wieder, und habe da dann für den angegebenen Preis das bekommen, was ich erwartet habe, damit ist das Geschäft für mich erledigt.