An mögliche teure Folgeschäden dachte ich auch bei deiner Schilderung. Und die Werkstatt versucht sich offenkundig aus der Affäre zu ziehen.
Nachdem du aufgrund der gelockerten Kerze reklamiert hast, könnte die Zündkerze zu fest angezogen worden sein.
Das lässt sich am Quetschring feststellen. Dazu muss man sie aber erst mal haben, um sie einem Sachverständigen übergeben zu können. Oder es war tatsächlich eine falsche Zündkerze (danke
@skull-y). Oder die Kerze ist bei der Montage runtergefallen und beschädigt eingebaut worden.
Die kaputte Zündkerze ist jedenfalls dein Eigentum. Die darf die Werkstatt nicht ohne dein Einverständnis einfach beseitigen, sondern muss sie dir aushändigen. Ich habe den Eindruck, dass die Werkstatt nicht nur einen Fehler gemacht hat (sowas kann ja mal passieren), sondern die Spuren ihres Fehlers zu deinen Lasten zu vertuschen versucht.
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Eine dahingehende Konnotation bei einem Vorsprechen beim Betriebsinhaber könnte dazu verhelfen, dass die Fakten neu und angemessen sortiert werden.
Gruß, Werner