Was ich ja nicht verstehe: Da investieren Leute eine Menge Zeit in die »Entwicklung« einer Arch-Splitter-Distribution von fragwürdigem Nutzen. Und bei der Namensgebung fehlt‘s dann an 5 Minuten Recherche, um festzustellen, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt:
Bluestar --> Computerbetriebssysteme
Klasse 9. Das kann teuer werden.
(Ich hab‘s nachgeschaut, weil ich den Eindruck hatte, dass der Name von WC-Reiniger bis Kühlschrank weit verbreitet ist.)