Hallo Leute.

Wusste jetzt nicht genau wohin mit diesem Thema, denke aber das es hier ganz gut passt.

Ich hab gerade bei Lenovo angefragt wie es aussieht mit der Erstattung der Lizenzkosten eines Windows7, da ich des öfteren gelesen habe das es möglich ist.

http://winfuture.de/news,39527.html
http://www.nodch.de/windowslizenz-rueckerstattung-an-freie-projekte-spenden/1219

Leider hab ich eine Absage bekommen, da Sie die Lizenz als integralen Bestandteil sehen: "Wir sehen die Lizenz als integralen Bestandteil somit können wir Ihren Wunsch nicht nachkommen".

Was könnte ich nun tun um auf die Erstattung zu bestehen?

Das Notebook ist noch nicht in Benutzung, es wurde noch nichts angerührt.

Gruß,
deadshox
bei online-kauf hat man 2 wochen rückgaberecht. kannst es auch zurückschicken 😉
stand doch in dem ersten link. die verklagen, vorher vllt. abchecken ob das auch in Deutschland geht
deadshox schriebWas könnte ich nun tun um auf die Erstattung zu bestehen?
Wenn es ums Geld geht, werden sie meist schwach. Einfach mal folgendes per Einschreiben mit Rückschein an den Kundenservice.
An:
Lenovo

[Bearbeitungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mir bereits über Ihren E-Mail-Support mitgeteilt wurde, sehen Sie die mit meinem Notebook ungewollter Weise erworbene Lizenz als integralen Bestandteil an. Da ich kein Windows benutzen will, und die Lizenz nicht gebrauchen kann, bitte ich sie erneut, diese als getrennt von dem Notebook anzusehen und zurück zu nehmen. Andererseits sehe ich mich gezwungen, vom Kaufvertrag zurückzutreten, und das Notebook woanders zu erwerben.

Mit freundlichen Grüßen,
deadshox
öhm mal kurz davon abgesehen, die lenovos gabs doch auch ohne os oder? zumindestens bei bestimmten händlern damals, als ich meins geholt hab 🙂
Notfalls Klagen und so eine Grundlage (das Urteil) für Deutschland schaffen. Ich weiß nicht ob es in Deutschland schon ein Grundsatz-Urteil gab, aber die gibt es in anderen Ländern zur genüge - ein Anwalt kann das sicherlich besser recherchieren als ich. Vielleicht kannst du ja auch nur "juristische Schritte" in der Mail erwähnen die Dirk schon skizziert hat.
Das Notebook wurde mit den beschriebenen Eigenschaften - also inkl. W..7 Lizenz - gekauft. Da wird im Nachhinein eine Klage kaum zugunsten des Käufers ausgehen, denn es gibt ja nichts zu bemängeln. Alles wurde wie bestellt geliefert!

Wenn Klage, dann generell ohne Bezug auf einen bestimmten Kauf. Am besten wäre vermutlich eine Sammelklage.

Gruß, LW.
@deadshox
Dein erster Link bezieht sich auf Frankreich! Was deutsche Gerichte machen ist eine ganz andere Geschichte.
Dein zweiter Link ist nur eine Aufforderung, mit der Erwähnung, dass einige Verkäufer kulant sind.
Pauschal würde ich sagen, dass du keinen Anspruch hast, du hast ja gewusst, dass Windows drauf ist.

@LessWire
Die Sammelklage gibt es in Deutschland gar nicht. Da darf jeder für sich selbst ran, es gibt zwar Ausnahmen, aber ob die hier ziehen, ist an zu zweifeln.

cu

P.S.: Die Idee gab es schon vor Jahren bei Pro-Linux, aber lest selbst. Damals hat es mit Dell wohl geklappt, das war aber in der Schweiz!
http://www.pro-linux.de/news/1/5217/1,pro-linux-windows-rueckgabe-mit-dell.html
http://www.pro-linux.de/artikel/2/683/windows-rueckgabe-mit-dell.html
Hallo Leute.

Eine klage wäre mir zuviel, da würde ich dann einfach nur vom Kauf zurücktreten.

Ausgesucht hatte ich mir das ThinkPad Edge 13. Es entspricht sehr gut dem, was ich brauche und es gibt 50€ zurück. 🙂

In der Kategorie bei notebooksbilliger.de ohne OS bleibt nur eines übrig und das übersteigt bei weitem meinen finanziellen Rahmen. Mir ist halt eine Akkulaufzeit von min. 6h wichtig, ein Bildschirm mit min. 12Zoll und ein AMD Prozessor.

Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich schon einmal ein Lenovo gekauft, damals gab es dieses mit Linux. Leider scheint es das ThinkPad Edge 13 nirgends mit Linux/FreeDos zu geben.

Ich habe hier einen ínteressanten Artikel gefunden und werde das auch mal ausprobieren, nur in abgeänderter Form. Sollte, wie ich denke, wieder eine Absage von Lenovo kommen wende ich mich an notebooksbilliger.de, sollte da auch eine Absage kommen muss ich dann wohl in den sauren Apfel beißen und das ThinkPad zurück geben. :/ Leider gibt es so gut wie keine Alternative.

@piet, da es aber EU ist, gehe ich davon aus das es in Deutschland auf Funktioniert.

//Edit
Hier mal die Mail in meiner Version:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich die am 07.07.2010 gemeinsam mit einem Lenovo-Notebook
erworbene Windows-Lizenz gemäß des End User License Agreement (EULA) von
Microsoft Windows zurück.

Das EULA von Windows gewährt mir das Recht, beim Hersteller des Produkts, mit
dem ich die Lizenz erworben habe, den Preis für die Windows-Lizenz
zurückerstattet zu bekommen, falls die mitgelieferte Windows-Lizenz beim Start
nicht aktiviert und registriert wurde und das EULA nicht akzeptiert worden
ist. Ich habe der EULA nicht zugestimmt, da sie zahlreiche für mich
inakzeptable Punkte enthält, beispielsweise:

- Die Aktivierung der Software sendet Hardware-Informationen an Microsoft
(Punkt 2 des EULA).
- „Internetbasierte Dienste" wie das „Windows-Updatefeature" können von
Microsoft jederzeit gesperrt werden (Punkt 7 des EULA). Dadurch existiert de
facto kein Recht auf Security-Updates.

Sie haben mir in der letzten Email die Rückgabe der Windows-
Lizenz verweigert mit dem Verweis, dass es sich bei dem mit dem Gerät
erworbenen Windows-Betriebssystem um einen "integrativen Bestandteil" des
Produkts handle und man die Windows-Lizenz nur mit dem gesamten Produkt
zurückgeben kann.

Diese Auffassung ist aus den folgenden Gründen nicht zutreffend:

- Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an
ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht
zulässig. [1]
- Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen
Betriebssystemen produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte laufen mit
auf GNU/Linux basierenden Distributionen (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz
hervorragend.
- Jedoch lässt sich das vorliegende Notebook nicht ohne Windows-Lizenz oder
ganz ohne Betriebssystem erwerben.

Mir sind desweiteren mehrere Fälle bekannt, in denen Sie erfolgreich mit dem
von mir verwendeten Formular Windows-Lizenzen zurückerstattet haben.

Ich fordere Sie deshalb auf, mir die Kosten für die Windows-Lizenz zurückzuerstatten
und die erworbene Windows-Lizenz einzeln zurückzunehmen.

Mit freundlichem Gruß
...

[1] Vgl. dazu das Urteil des BGH I ZR 244/97 vom 6. Juli 2000
(http://tiny.cc/IZR24497 sowie http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm).
Hab nicht so viel geändert, nur habe ich probiert die ubuntu Sache zu verallgemeinern.
Sehr schöner Brief. Ich würde lediglich das "Ich bitte Sie …" in ein "ich fordere Sie auf …" ändern.

Und diese olle Standardfloskel Mit freundlichen Grüßen mal in Mit freundlichem Gruß verwandeln. Wer so dreist ist hat den Plural nicht verdient 🙂
Heh, das stimmt. 🙂 Habs mal geändert. Werde die Email in der Mittagspause mal rausschicken.
Um wie viel Geld handelt es sich denn bei so einer Lizenz? Entweder habe ich es in den Artikeln überlesen oder es sthet wirklich nicht drin.
deadshox schriebHier mal die Mail in meiner Version:
Nur ein paar Kleinigkeiten…
hiermit möchte ich die […] erworbene Windows-Lizenz […] zurückgeben.
Schreib besser „Hiermit gebe ich die [Lizenz] zurück." Ansonsten implizierst du nämlich lediglich eine Anfrage, ob es eventuell möglich wäre. Bei solchen Schreiben sollte man immer konkret schreiben, was man macht, nicht, was man machen will.
[EULA]
Da du das EULA erst NACH dem Kauf zu sehen bekommst, hat es in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz, sofern dir VOR den Kauf durch den Verkäufer nicht entweder der Inhalt genannt, oder das EULA bereitgestellt wird.
Ich entschied mich stattdessen für ein Konkurrenz-Produkt basierend auf GNU/Linux,
da dieses eine bessere Qualität aufweist und ein verbraucherfreundlicheres EULA hat.
Linux ist kein „Konkurrenz-Produkt", und hat auch kein EULA, zudem ist es für die Rückgabe der Lizenz VÖLLIG irrelevant, was du machst. Es geht den Verkäufer schlicht nichts an.
skull-y schriebUm wie viel Geld handelt es sich denn bei so einer Lizenz? Entweder habe ich es in den Artikeln überlesen oder es sthet wirklich nicht drin.
IIRC 15-30 Euro.
Dirk Sohler schrieb Da du das EULA erst NACH dem Kauf zu sehen bekommst, hat es in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz, sofern dir VOR den Kauf durch den Verkäufer nicht entweder der Inhalt genannt, oder das EULA bereitgestellt wird.
Das Notebook habe ich schon gekauft, es sollte Mittwoch/Donnerstag ankommen.
Dirk Sohler schrieb Linux ist kein „Konkurrenz-Produkt", und hat auch kein EULA, zudem ist es für die Rückgabe der Lizenz VÖLLIG irrelevant, was du machst. Es geht den Verkäufer schlicht nichts an.
Deswegen ja auch: "für ein Konkurrenz-Produkt BASIEREND auf GNU/Linux"
Ich hatte aber auch schon mit mir gerungen es nicht vielleicht doch raus zu lassen.

//Edit
Habe den Beitrag oben noch einmal bearbeitet und gekürzt.
deadshox schriebDas Notebook habe ich schon gekauft, es sollte Mittwoch/Donnerstag ankommen.
Und wenn du vor dem kauf nicht auf den EULA hingewiesen wurdest, oder diesen zum lesen bereitgestellt bekamst, hat er keine Relevanz.
deadshox schriebIch hatte aber auch schon mit mir gerungen es nicht vielleicht doch raus zu lassen.
Ja, lass' es weg. Es hat für die Rückgabe der Windows-Lizenz keine Bedeutung.
Dirk Sohler schrieb Und wenn du vor dem kauf nicht auf den EULA hingewiesen wurdest, oder diesen zum lesen bereitgestellt bekamst, hat er keine Relevanz.
Ich glaube das war nicht der fall. Aber gehen wir doch einfach mal von aus das ich ihn schon gelesen habe auch wenn das Notebook erst in den nächsten 2 Tagen ankommt. 😉
deadshox schriebAber gehen wir doch einfach mal von aus das ich ihn schon gelesen habe auch wenn das Notebook erst in den nächsten 2 Tagen ankommt. 😉
Wenn der Händler dich nicht VOR dem kauf auf den EULA hinweist, oder ihn dir zum lesen bereitstellt, ist er in Deutschland ungültig, und zwar unabhängig davon, ob du den EULA schon kennst,oder woanders gelesen hast. Es geht hierbei einzig und allein darum, was der Händler gemacht hat, bei dem du gekauft hast.
Ok. Die wurden mir nicht gezeigt. Jedenfalls nicht so das man gezwungen war sie zu bestätigen, das wäre mir auf gefallen.